Krankenhaus-Rechtsprechung
 

Anspruch auf Entfernung rufschädigender Internetbewertungen

Artt. 2 Abs. 1 S. 1 GG, 1 Abs. 1 GG; §§ 823, 1004 BGB; § 186 StGB

Orientierungssatz
Auch wenn rufschädigende Internetbewertungen regelmäßig als Meinungsäußerungen zu qualifizieren sind, können sie auf unwahren Tatsachengrundlagen beruhen, die ursächlich für das negative Bewertungsergebnis geworden sind. Dann erstrecken sich Ansprüche betroffener Mediziner auf die Gesamtäußerung.

LG Essen, Urt. v. 9.9.2024 – 4 0 176/23

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 3 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-22