§ 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 26 KHG
1. § 26 KHG schließt die wahlärztliche Abrechnung eines im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts durchgeführten routinemäßigen PCR-Tests auf das Coronavirus nicht grundsätzlich aus.
2. Die nach § 17 Abs. 2 KHG erforderliche Wahlleistungsvereinbarung muss den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Maßgaben entsprechen; insbesondere muss diese vor Durchführung der PCR-Testung abgeschlossen worden sein.
3. Die Beweislast für das Vorliegen einer den Anforderungen entsprechenden Wahlleistungsvereinbarung trägt der Kläger.
(amtliche Leitsätze)
VG Stuttgart, Urt. v. 07.06.2024 – 10 K 5943/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.