| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-22 |
Der folgende Beitrag zeichnet die maßgeblichen Entscheidungen zu den Mindestmengenregelungen gemäß § 136b SGB V nach, ordnet sie systematisch ein und analysiert ihre Implikationen für Krankenhausträger, Kassenverbände und das künftige Zusammenspiel von Qualitätssicherung und Krankenhausplanung.
BSG, Urt. v. 12.6.2025 – B 1 KR 22/23 R
LSG Hamburg, Urt. v. 11.12.2025 – L 1 KR 92/24 KH
SG Dortmund, Urt. v. 11.11.2025 – S 78 KR 273/23 KH
BSG, Urt. v. 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 R
LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.11.2025 – L 11 KR 3141/25 ER-B
LG Essen, Urt. v. 9.9.2024 – 4 0 176/23
BGH, Urt. v. 4.12.2025 – III ZR 14/25
Es handelt sich um eine Übersicht in Leit- oder Orientierungssätzen der Obergerichte der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit, ausschließlich den Krankenhausbereich betreffend.
Umfasst ist der Zeitraum vom 1.2. bis 30.4.2026. Die Entscheidungen sind regelmäßig rechtskräftig.
Stand: 4.5.2026
● Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
● Reform der Notfallversorgung
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