§ 39 SGB V; § 6 Abs. 2 KHEntgG
Orientierungssatz
Bedarf es während einer stationären Behandlung eines besonderen Medikamentes, welches im Abrechnungssystem nicht abgebildet ist, kann das Krankenhaus ein fallbezogenes Zusatzentgelt mit den Krankenkassen vereinbaren; eine darüber hinaus gehende Abrechnungsmöglichkeit besteht nicht.
BSG, Urt. v. 28.1.2026 – B 1 KR 9/25 R
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-23 |
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