§ 301 SGB V und AOP-Vertrag
Leitsatz
An die Begründung der stationären Aufnahme bei regelhaft ambulant durchführbaren Operationen (MBEG) sind keine überspannten Anforderungen zu stellen. Gründe, die sich auf den konkreten Einzelfall beziehen, sind ausreichend. Verzichtet die Krankenkasse auf die Einleitung eines MD-Prüfverfahrens innerhalb der Frist des § 275c Abs. 1 SGB V, führt dies zu Beweiserleichterungen für das Krankenhaus und zu einer Einschränkung der gerichtlichen Ermittlungspflicht.
LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urt. v. 17.3.2026 – L 11 KR 3927/25
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-23 |
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