§ 1 Abs. 1 ÄArbVtrG
Ein Vertrag im Sinne von § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG kann auch dann für einen kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes geschlossen werden, wenn zuvor zwischen den Parteien kein auf Dauer der Weiterbildungsbefugnis befristeter Arbeitsvertrag bestanden hat, sofern bei Vertragsschluss absehbar ist, dass die Weiterbildung innerhalb der in Aussicht genommenen Vertragslaufzeit beendet werden kann.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Urt. v. 22.09.2021 – 7 AZR 300/20 –
(Vorinstanzen: LAG Hessen, Urt. v. 20.05.2020 – 2 Sa 127/20 –; ArbG Offenbach/M., Urt. v. 16.12.2019 – 9 Ca 333/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.