§39Abs.1Satz1,§109Abs.4Satz3,§112Abs.2Nr.1,§115b SGB V; AOP-Vertrag 2015; § 15 Abs. 4 Landesvertrag (KVB) NRW
1. Das Aufrechnungsverbot für nicht dem § 15 Abs. 4 Satz 2 KVB NRW unterfallende Erstattungsansprüche der Krankenkassen umfasst nicht Erstattungsansprüche wegen überzahlter Vergütungen für ambulantes Operieren.
2. Die Thermokoagulation unterfällt nicht dem Leistungskatalog im Vertrag über ambulantes Operieren (§ 115b Abs. 1 Nr. 1 SGB V) von 2015.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Aachen, Urt. v. 31.7.2018 – S 14 KR 305/17 –, nicht rechtskräftig
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-02-26 |
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