§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG OPS 8-918 (2015)
Die Abrechnung des OPS 8-918 (Multimodale Schmerztherapie) verlangt nicht, dass der verantwortliche Arzt über die halbtägige Anwesenheit von Montag bis Freitag hinaus auch an den Wochenenden auf der Station anwesend sein muss.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.6.2020 – L 1 KR 70/19 –
(Vorinstanz: SG Koblenz, Urt. v. 14.3.2019 – S 12 KR 1109/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-27 |
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