§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 KHEntgG;
§ 17b Abs. 1, § 17b Abs. 2 KHG;
Nr. 1001h DKR 2010
Eine Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) durch ein Maskensystem und High-Flow-Ventilation auf der Intensivstation kann nach den Kodierrichtlinien 2010 als künstliche Beatmung kodiert werden.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. 11. 2015 – L 1 KR 36/13–
(Vorinstanz: SG Potsdam, Urt. v. 29. 11. 2013 – S 3 KR 421/11 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.11.04 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-27 |
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