Art. 2 Abs. 2 GG
Ein Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Sicherstellung der medizinischen Versorgung (hier: üblicher- oder notwendigerweise in einem Krankenhaus oder in einer Notaufnahme erfolgende fachärztliche Behandlungen) in einer bestimmten Art und Weise besteht nicht.
(amtlicher Leitsatz)
OVG Lüneburg, Beschluss v. 05.11.2021 – 13 PA 446/21 –
(Vorinstanz: VG Oldenburg, Beschluss v. 14.10.2021 – 7 A 3431/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-26 |
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