§ 823 Abs. 2, § 1004 BGB;
§ 4 Abs. 1, § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG;
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG;
Art. 8 Abs. 1, Art. 10 EMRK
Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de), wenn der Portalbetreiber seine Stellung als „neutraler“ Informationsmittler verlässt.
(amtlicher Leitsatz)
BGH, Urt. v. 20.2.2018 – VI ZR 30/17 –
(Vorinstanzen: OLG Köln, Urt. v. 5.1.2017 – 15 U 121/16 –; LG Köln, Urt. v. 13.7.2016 – 28 O 7/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-25 |
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