§ 249, § 253, § 280, § 823 BGB.
1. Wählt der Arzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären.
2. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode ist.
3. Bei einem neuen Operationsverfahren (Netzimplantat bei Senkungsoperation) ist die Patientin ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können.
(amtliche Leitsätze)
OLG Hamm, Urt. v. 23.1.2018 – 26 U 76/17 –
(Vorinstanz: LG Siegen, Urt. v. 5.5.2017 – 2 O 1/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-18 |
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