§ 8 Abs. 1 KHG
§ 8 Abs. 1 KHGestG NW
§ 16 Abs. 1 KHGestG NW
1. Nach dem Krankenhausplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen kann ein Krankenhaus ohne Fachabteilung für Neurologie keine Stroke Unit beanspruchten.
2. Bei Vorliegen regionaler Besonderheiten kann eine Kooperation mit einer Hauptabteilung für Neurologie eines benachbarten Krankenhauses ausreichend sein.
3. Die Teilnahme an einem teleneurologischen Netzwerk mit einer Universitätsklink ist für den Betrieb einer Stroke Unit nicht ausreichend.
(redaktionelle Leitsätze)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2014 – 13 A 2508/13 –
(Vorinstanz: VG Arnsberg, Urt. v. 13.9.2013 – 3 K 2238/11 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-27 |
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