§ 8 Abs. 1 KHG § 4 Abs. 1, Abs. 3 Abs. 6 KHG NS § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
Fehlt es an einer nachvollziehbaren Krankenhauszielplanung und/oder der erforderlichen Bedarfsprognose durch die für die Krankenhausplanung zuständige Behörde, so kann auf gerichtlichem Wege lediglich der Anspruch auf Neubescheidung, nicht aber ein Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan durchgesetzt werden.
(amtlicher Leitsatz)
OVG Lüneburg, Urt. v. 18.6.2019 – 13 LC 41/17 –
(Vorinstanz: VG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2017 – 6 A 264/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-12-02 |
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