§ 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V § 15 Abs. 4 Satz 2 Landesvertrag
1. Eine Beanstandung der Krankenhausrechnung sachlicher Art schließt die Aufrechnung gegen Forderungen des Krankenhauses aus (§ 15 Abs. 4 Satz 2 LV NRW).
2. Bei dem Einwand der Krankenkasse, das Krankenhaus habe die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten nicht ausreichend begründet, handelt es sich um eine sachliche Beanstandung, weil die Krankenkasse die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots anzweifelt.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG NRW, Beschluss v. 11.7.2018 – L 11 KR 492/17 –
(Vorinstanz: SG Detmold, Urt. v. 30.6.2017 – S 24 KR 19/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-26 |
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