§ 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF; § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V nF
1. Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach erfolgter MDK-Prüfung entfällt nur im Fall einer nachgewiesenen Fehlerhaftigkeit der Abrechnung.
2. Hat eine falsche Kodierung keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung und führt die MDK-Prüfung deshalb nicht zu einer Abrechnungsminderung, ist die Abrechnung nicht nachweislich fehlerhaft (Abgrenzung von BSG, Urteil vom 7.3.2023–B1KR11/22 R –, KRS 2023, 259).
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.07.2023 – L 16 KR 421/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-22 |
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