§ 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V; § 17c Abs. 2 KHG; § 9 Abs. 3 PrüfvV
Führt eine im Erörterungsverfahren (§ 9 Abs. 3 PrüfvV) erzielte Vereinbarung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse dazu, dass es nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages kommt, hat das Krankenhaus Anspruch auf eine Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V.
(redaktioneller Leitsatz)
SG München, Urt. v. 27.6.2024 – S 18 KR 140/24 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.12.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-25 |
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