§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1 c i. d. F. bis 31. 12. 2015, § 276 Abs. 1,
§ 301 SGB V;
§ 17 c Abs. 2 KHG.
1. § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V begrenzt den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale auf den Fall der Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeiten wegen Unwirtschaftlichkeit.
2. Hiervon zu unterscheiden ist die Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung, welche einem eigenen Prüfregime unterliegt.
3. Das Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit wird nicht durch jenes der Auffälligkeitsprüfung verdrängt.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 28.3.2017 – B 1 KR 23/16 R –
(Vorinstanz: SG Osnabrück, Urt. v. 21.7.2016 – S 13 KR 601/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: