§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1 c i. d. F. bis 31. 12. 2015, § 276 Abs. 1,
§ 301 SGB V;
§ 17 c Abs. 2 KHG.
1. § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V begrenzt den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale auf den Fall der Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeiten wegen Unwirtschaftlichkeit.
2. Hiervon zu unterscheiden ist die Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung, welche einem eigenen Prüfregime unterliegt.
3. Das Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit wird nicht durch jenes der Auffälligkeitsprüfung verdrängt.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 28.3.2017 – B 1 KR 23/16 R –
(Vorinstanz: SG Osnabrück, Urt. v. 21.7.2016 – S 13 KR 601/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-28 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.