§ 5 Abs. 4, § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 KHEntgG § 137h Abs. 3 SGB V
§ 15 Abs. 3 KHEntgG ist auch auf erstmals vereinbarte Entgelte nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Vergütung für neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden) anwendbar.
(amtlicher Leitsatz)
BVerwG, Urt. v. 05.12.2019 – 3 C 28.17 –
(Vorinstanzen: OVG Münster, Urt. v. 27.10.2017 – 13 A 673/16 –, KRS 2018, 49; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.2.2016 – 21 K 1321/14 –, KRS 2017, 140)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.