§ 21 Abs. 2 und 7 KHG
Im Rahmen der Ausgleichszahlungen für COVID-bedingt freigehaltene Krankenhausbetten kommt eine Anhebung des Referenzwerts aufgrund unüblich niedriger Belegungszahlen im Vergleichszeitraum 2019 mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
(amtlicher Leitsatz)
VG Hannover, Urt. v. 08.03.2023 – 15 A 5111/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-27 |
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