§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1c, § 276 SGB V § 17c Abs. 2 KHG § 7 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 PrüfvV 2016
1. Bei einer nicht fristgerechten Vorlage der vom MDK angeforderten Behandlungsunterlagen steht dem Krankenhaus nur ein Anspruch auf den unstreitigen Betrag zu. Diese Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV entspricht einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist.
2. Der Vergütungsausschluss für den streitigen Betrag greift jedoch nur ein, wenn der MDK die vorzulegenden Unterlagen konkret beschrieben hat. Eine völlig unbestimmte salvatorische Klausel mit der Aufforderung, alle (sonstigen) prüfrelevanten Unterlagen vorzulegen, löst die Präklusionswirkung nicht aus.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.01.2020 – L 11 KR 1437/19 –
(Vorinstanz: SG Karlsruhe, Urt. v. 21.3.2019 – S 7 KR 542/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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