§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG § 17b Abs. 2 KHG DKR 2013
1. Für eine Entwöhnung (das sog. Weaning) von der künstlichen Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien 2013 bedarf es weder einer vorherigen Gewöhnung noch einer Zäsur oder eines Wechsels der Beatmung (entgegen BSG, Urteil vom 19.12.2017, B 1 KR 18/17 R, Rn. 23–26).
2. Als Entwöhnung gilt vielmehr in der Pneumologie auch international die „Befreiung eines Patienten von der Beatmung“.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG München, Urt. v. 26.05.2020 – L 5 KR 273/17 –, nicht rechtskräftig
(Vorinstanz: SG München, Gerichtsbescheid v. 29.3.2017 – S 29 KR 29/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-25 |
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