§ 1 Abs. 1, § 8 KHG
Bei der Bedarfsanalyse im Rahmen der Krankenhausplanung darf das Land jedenfalls dann nicht auf landeseinheitliche Durchschnittswerte zur Krankenhaushäufigkeit und Verweildauer zurückgreifen, wenn im Einzugsgebiet des Krankenhauses erhebliche und erkennbare, d. h. offensichtliche oder substantiiert dargelegte, Abweichungen von diesen Durchschnittswerten vorhanden sind.
(amtlicher Leitsatz)
VG Düsseldorf, Urt. v. 23.5.2014 – 13 K 2618/13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-29 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.