§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 UstG; § 76 Abs. 1 Satz FGO
Erachtet das Finanzamt von der Klinik erbrachte Behandlungen als steuerpflichtig, muss es für diese steuerpflichtigen Umsätze von Amts wegen einen entsprechenden Vorsteuerabzug steuermindernd berücksichtigen.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Beschluss v. 29.8.2024 – VB 35/23 –
(Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.5.2023 – 1 K 2446/22 –)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.12.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-25 |
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