§ 106 Satz 1 GewO
§ 242, § 275, § 293, § 294, § 295, § 315 Abs. 3 Satz 2, § 611, § 613,
§ 615 BGB
§ 3 EFZG
1. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
2. Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot i. S. d. §§ 294, 295 BGB.
BAG, Urt. v. 9.4.2014 – 10 AZR 637/13 –
(Vorinstanzen: ArbG Potsdam, Urt. v. 14.11.2012 – 8 Ca 1434/12 –; LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.5.2013 – 5 Sa 78/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-25 |
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