§ 275 Abs. 1c, § 276, § 301 SGB V
1. Nach vorbehaltloser Bezahlung einer Krankenhausrechnung trägt die Krankenkasse die Beweislast für eine rechtsgrundlose Bezahlung und damit das Risiko der Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen sie den fehlenden Rechtsgrund ableitet.
2. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Krankenhaus seine gesetzlichen und/oder vertraglichen Informationspflichten gegenüber der Krankenkasse erfüllt hat.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Kassel, Urt. v. 22.07.2021 – S 8 KR 94/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
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