§ 275 Abs. 1c, § 276, § 301 SGB V
1. Nach vorbehaltloser Bezahlung einer Krankenhausrechnung trägt die Krankenkasse die Beweislast für eine rechtsgrundlose Bezahlung und damit das Risiko der Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen sie den fehlenden Rechtsgrund ableitet.
2. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Krankenhaus seine gesetzlichen und/oder vertraglichen Informationspflichten gegenüber der Krankenkasse erfüllt hat.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Kassel, Urt. v. 22.07.2021 – S 8 KR 94/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.