§§ 109 Abs. 4 S. 3, 39 SGB V
Orientierungssatz
Teilstationäre Krankenhausbehandlungen erfordern eine physische und organisatorische Eingliederung der Versicherten in das spezifische Versorgungssystem und die Inanspruchnahme oder exklusive Freihaltung der besonderen Mittel eines Krankenhauses. Die alleinige Verabreichung einer zweistündigen intravenösen Infusion genügt diesen Anforderungen nicht.
LSG Hamburg, Urt. v. 19.6.2025 – L 1 KR 118/23 KH D
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-28 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
