§ 6, § 8 Abs. 1 KHG, § 6 Abs. 5 NKHG
Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage eines Dritten gegen den Bescheid über die Aufnahme in den Krankenhausplan durch Landesgesetz (hier: § 6 Abs. 5 NKHG) ist von der Regelungskompetenz der Länder umfasst.
(redaktioneller Leitsatz)
OVG Niedersachsen, Beschluss v. 08.06.2023 – 14 ME 15/23 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-25 |
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