AVR Caritas Anlage 31, Anhang D
1. Mitarbeiter in der Pflege leiten im Regelfall dann einen Bereich oder eine Abteilung im Sinne der Entgeltgruppe P 14 des Anhangs D zur Anlage 31 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas), wenn ihnen mehrere Stationen mit eigenen Stationsleitungen fachlich unterstellt sind.
2. Aus dem Begriff „in der Regel“ wird aber deutlich, dass im Ausnahmefall auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob ein Bereich oder eine Abteilung geleitet wird.
(amtliche Leitsätze)
BAG, Beschluss v. 17.11.2021 – 4 ABR 1/21 –
(Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.11.2020 – 9 TaBV 51/20 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-18 |
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