§§ 108 Nr. 2, 136b Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 2 SGB V; § 1 Abs. 1 KHG; §§ 1, 12 Abs. 2, 13 Abs. 1 KHGG NRW
Orientierungssatz
In die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Krankenhausträgern über die Vergabe eines Versorgungsaustrags darf der Antragsgegner die Erwägung einstellen, ob zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Versorgungsauftrags nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu erreichende Mindestmengen bereits in der Vergangenheit regelhaft und verlässlich erfüllt wurden.
OVG NRW, Beschl. v. 26.1.2026 – 13 B 338/25
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-24 |
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