§ 4 Nr. 14 Buchst. a und b UstG
Art. 132 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006
Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmen durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.
(amtlicher Leitsatz)
BFH, Beschluss v. 07.07.2022 –VR10/20 – (Vorinstanz; FG Münster, Urt. v. 06.02.2020 – 5 K 158/17 U –)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.01.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-01-27 |
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