§ 7, § 9 KHEntgG § 17b Abs. 1 KHG OPS 2011
1. Bei den in den OPS verwendeten Begriffen „Intensivstation“ sowie „Intermediate-Care-Station“ (IMC-Station) handelt es sich nicht um genau definierte Begriffe, sondern um lediglich nicht-technische Begriffe.
2. Auch aus der Definition der IMC-Station durch die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ergibt sich, dass die Übergänge zwischen der IMC- und der Intensivstation fließend sind.
3. Für die Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung im Sinne des OPS-Kodes 8–980 ist auf den konkreten Einzelfall, insbesondere die organisatorische, apparative und personelle Struktur der jeweiligen IMC-Station abzustellen.
(amtliche Leitsätze)
Bayer. LSG, Urt. v. 15.02.2019 – L 4 KR 326/17 –
(Vorinstanz: SG München, Urt. v. 27.04.2017 – S 7 KR 1322/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-25 |
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