§ 2, § 7a SGB IV
§ 117, § 242 BGB
1. Erbringt eine Pflege-UG (haftungsbeschränkt) einem Krankenhaus vertraglich geschuldete Pflegeleistungen durch Einsatz der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin, liegt keine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn das Krankenhaus die Arbeitsleistung nur entgegennimmt, ohne selbst zur Entgeltzahlung an die Pflegekraft verpflichtet zu sein, und diese auch nicht als natürliche Person für etwaige Vertragsverletzungen haftet, sondern die juristische Person als Vertragspartnerin.
2. Schließt ein Krankenhausträger mit einer juristischen Person des Privatrechts Dienstleistungsverträge mit dem Ziel der Erbringung von Pflegeleistungen auf Honorarbasis, ist diese Vertragsgestaltung – abgesehen von Fällen des Rechtsmissbrauchs – auch im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.
(amtliche Leitsätze)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.11.2021 – L 26 BA 6/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: