§ 2 Abs. 2 Nr. 2, § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG
1. In einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus kann ohne Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG vereinbart werden, dass auf Veranlassung der liquidationsberechtigten Wahlärzte eine Behandlung in einer Gemeinschaftspraxis außerhalb des Krankenhauses erfolgen kann.
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Honorararztfällen (zuletzt Urteil vom 10. Januar 2019 – III ZR 325/17 –, KRS 2019, 252) steht dem nicht entgegen.
(redaktionelle Leitsätze)
OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.9.2019 – 8 U 140/17 –
(Vorinstanz: LG Krefeld, Urt. v. 9.11.2017 – 3 O 130/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-29 |
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