§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG
§ 1 Abs. 7 Sätze 2 und 3, § 2 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 FPV 2018
1. Nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FPV 2018 gehören Verlegungs- und Entlassungstage nicht zu den Belegungstagen.
2. Bei der Fallzusammenführung wegen Wiederaufnahme sind nur die Belegungstage der zusammenzuführenden Krankenhausaufenthalte zu addieren. Die Entlassungstage dieser Krankenhausaufenthalte sind daher bei der Addition nicht zu berücksichtigen.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG NRW, Beschluss v. 23.02.2021 – L 11 KR 767/20 NZB –
(Vorinstanz: SG Köln, Urt. v. 30.10.2020 – S 23 KR 89/20 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-26 |
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