Art. 4 Abs. 4 Unterabsatz 2 Richtlinie 77/388/EWG
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen nach Art. 4 Abs. 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie unterliegen?
2. Unterliegen entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht?
(amtliche Leitsätze)
BFH, Beschluss v. 26.01.2023 –VR20/22 (V R 40/19) –
(Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 16.10.2019 – 5 K 309/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-26 |
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