§§ 40, 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG
Leitsatz
Öffentlich-rechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die nach dem Klagevortrag anhand desselben Lebenssachverhalts zu beurteilen sind und daher einen einheitlichen Streitgegenstand betreffen, sind gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG innerhalb desselben Rechtswegs zu prüfen.
BVerwG, Beschl. v. 12.11.2025 – 3 B 24.25
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-28 |
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