§ 69 Abs. 1 Satz 3, § 129a SGB V
§ 14 Abs. 4 ApoG
§ 133, § 157, § 280, § 812 BGB
1. Die Krankenkassen können mit dem Apothekerverband den Abschluss eines Vertrages mit einem Krankenhausträger über die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke (§ 129a SGB V) durch einen Optionsvertrag zugunsten Dritter vorbereiten. Der Vertrag (Arzneimittelpreisvereinbarung im Sinne des § 129a SGB V) zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhausträger kommt durch den Beitritt des Krankenhausträgers zum Optionsvertrag zustande.
2. Enthält die als Bruttopreisvereinbarung ausgestaltete Arzneimittelpreisvereinbarung keine Regelung, wie bei einer rückwirkenden Änderung der Rechtsauffassung der Steuerverwaltung zur Umsatzsteuerpflicht zu verfahren ist, besteht eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließende Regelungslücke. Die Vertragsparteien hätten unter ausgewogener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine Rückerstattung der von der Krankenkasse geleisteten Umsatzsteueranteile für den Fall vereinbart, dass die Steuerverwaltung die Umsatzsteuerpflicht rückwirkend verneint.
3. Zum Umfang der Erstattungspflicht des Krankenhausträgers im konkreten Fall.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 18.08.2022 – B 1 KR 30/21 R –
(Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.2021 – L 5 KR 22/20 –; SG Speyer, Urt. v. 05.12.2019 – S 17 KR 689/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-23 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: