§ 129a SGB V; § 14 Abs. 4 ApoG; § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 812, § 814, § 818 Abs. 3, § 819 Abs. 1 BGB
1. Der Krankenhausträger hat den auf die Pauschalen für die in der Krankenhausapotheke hergestellten individuellen Arzneimittel von der Krankenkasse gezahlten Umsatzsteueranteil ohne Rechtsgrund erlangt.
2. Einem Erstattungsanspruch der Krankenkasse steht aber entgegen, dass der Krankenhausträger nicht mehr bereichert ist.
3. Es besteht keine vertragliche Nebenpflicht des Krankenhausträgers, bei der Finanzverwaltung die Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer geltend zu machen.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Reutlingen, Urt. v. 14.06.2017 – S 1 KR 3399/14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.