§ 109 Abs. 5, § 325 SGB V Art. 7 PpSG
1. Die durch Art. 7 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in §§ 109 Abs. 5, 325 SGB V eingefügten Neuregelungen gelten erst ab 1. Januar 2019, weshalb eine Krankenkasse mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Rahmen der noch bis Ende 2018 geltenden vierjährigen Verjährungsfrist auch im Zeitraum vom 9. November 2018 bis 31. Dezember 2018 aufrechnen konnte.
2. § 325 SGB V kann im Übrigen nur auf die Durchsetzung durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren bezogen werden.
(amtliche Leitsätze)
SG Marburg, Urt. v. 31.07.2020 – S 14 KR 154/19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-28 |
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