§§ 134, 138, 812, 814, 817 BGB; §§ 1, 19 GWB; § 299a StGB
Eine Vermittlung von Patienten an ein Krankenhaus gegen eine von diesem zu zahlende Provision ist in Bundesländern, deren LandesKHG kein ausdrückliches Verbot der Patientenvermittlung enthalten, sittenwidrig. Die aus den Vermittlungsverboten für niedergelassene Ärzte folgende Wertung, dass eine Zuweisungsentscheidung ausschließlich am Wohl des Patienten und nicht am Gewinninteresse durch Vermittlungsprovisionen zu orientieren ist, gilt für Kliniken gleichermaßen.
LG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2024, 14 O 67/20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-24 |
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