§ 630a, § 823 Abs. 1 BGB
1. Ein Chefarzt schuldet seinen Patienten keinen über den Facharztstandard hinausgehenden medizinischen Behandlungsstandard.
2. Ein „Chefarztstandard“, der in medizinischer Hinsicht über die Maßstäbe des für den Begriff des Behandlungsfehlers maßgeblichen Facharztstandards hinausgehen würde, existiert nicht.
(redaktionelle Leitsätze)
OLG Köln, Beschluss v. 22.1.2018 – 5 U 101/17 –
(Vorinstanz: LG Köln, Urt. v. 6.6.2017 – 25 O 330/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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