§ 13 Abs. 2, § 46, § 222 StGB
Die unterlassene Sicht- und Funktionsprüfung des Narkosegerätes, weswegen der fehlerhafte Anschluss der Schläuche durch die Pflegekraft nicht auffällt, ist eine Sorgfaltswidrigkeit des Arztes wegen mangelnder Überwachung von Hilfskräften.
(redaktioneller Leitsatz)
OLG Hamm, Beschluss v. 9.11.2023 – 3 ORs 60/23 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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