§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG
1. Der Sachgrund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG setzt außerhalb verfassungsrechtlich geprägter Arbeitsverhältnisse jedenfalls voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch außergewöhnliche Umstände geprägt ist, die ein berechtigtes Interesse der Parteien, insbesondere des Arbeitgebers, an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung begründen können.
2. So bildet etwa der Umstand, dass ein Arbeitnehmer leitender Angestellter im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG ist, keinen die Befristung rechtfertigenden Sachgrund.
3. Hat der Geschäftsführende Direktor eines Zentrums keine dem Vorstand des Klinikums gleichgestellte Letztentscheidungskompetenz, fehlt für das Anstellungsverhältnis ein sachlicher Befristungsgrund.
(redaktionelle Leitsätze)
BAG, Urt. v. 01.06.2022 – 7 AZR 151/21 –
(Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.1.2021 – 1 Sa 241 öD/20 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-27 |
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