§ 1 TVG, § 11 TV-Ärzte/VKA
1. Erforderliche Wegezeiten sind „tatsächliche Arbeitsleistung“ im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte/VKA.
2. Der Anspruch auf die Vergütung von Zeitzuschlägen nach § 11 Abs. 3 Satz 5 TV-Ärzte/VKA umfasst auch die anlässlich der Einsätze im Krankenhaus innerhalb der Rufbereitschaft erforderlichen Wegezeiten.
BAG, Urt. v. 20.8.2014 – 10 AZR 937/13
(Vorinstanzen: ArbG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 12.3.2013 – 8 Ca 294/12; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.7.2013 – 10 Sa 19/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-08 |
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