§ 112 Abs. 2 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V
§ 17c Abs. 2 Satz 1 KHG
§ 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014
1. Die PrüfvV 2014 gilt im Jahr 2016 auch für sachlich-rechnerische Prüfungen.
2. Ein in einem Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geregeltes Aufrechnungsverbot ist mit § 9 PrüfvV 2014 nicht zu vereinbaren und daher nichtig.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 22.06.2022 – B 1 KR 27/21 R –
(Vorinstanzen: LSG NRW, Urt. v. 30.04.2020 – L 10 KR 949/19 –; SG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.10.2019 – S 49 KR 606/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-27 |
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