§ 10, § 12, § 16 TPG; § 22, § 23, § 212, § 223 StGB.
1. Zur Frage der Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung.
2. Vertraut der Arzt begründet darauf, dass bei der Organverteilung „übersprungene“ Patienten keinen gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar versterben würden, handelt er nicht mit Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz.
3. Die Bestimmung zur Alkoholkarenzzeit in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation ist verfassungswidrig.
(redaktionelle Leitsätze)
BGH, Urt. v. 28.06.2017 – 5 StR 20/16 –
(Vorinstanz: LG Göttingen, Urt. v. 6.05.2015 – 6 Ks 4/13 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-02 |
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