§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG; § 19 KHG
Die Revision zum BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung ist bei Kodier- und Abrechnungsfragen nur in Ausnahmefällen gegeben. Diese Fragen sind vorrangig durch den Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG zu beantworten.
BSG, Beschl. v. 12.6.2025 – B 1 KR 57/24 B
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-21 |
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