§ 95 Abs. 4 Satz 1, § 116 SGB V;
§ 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte- ZV.
1. Die Heranziehung ermächtigter Krankenhausärzte zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist rechtswidrig.
2. Der Status eines nach § 116 SGB V ermächtigten Krankenhausarztes unterscheidet sich grundlegend von dem Status eines Vertragsarztes in freier Praxis.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Hessen, Urt. v. 14.12.2016 – L 4 KA 18/15 –
(Vorinstanz: SG Marburg, Urt. v. 25.2.2015 – S 11 KA 11/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-26 |
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