§ 2 Abs. 1 Satz 3, § 39 Abs. 1, § 137c Abs. 3 SGB V
1. Die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) durch Implantation von Coils bei schwerwiegendem Lungenemphysem entsprach im Jahr 2016 nicht den allgemeinen Qualitätsanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V.
2. In Betracht kommt aber ein Anspruch nach dem Potentialmaßstab des § 137c Abs. 3 SGB V, in dessen Anwendungsbereich das allgemeine Qualitätsgebot partiell eingeschränkt wird.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 13.12.2022 –B1KR33/21 R –
(Vorinstanzen: LSG NRW, Urt. v. 16.06.2020 – L 5 KR 743/18 –; SG Aachen, Urt. v. 18.10.2018 –S15KR226/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-26 |
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